Fachbetrieb nach § 19|WHG


 

Biogasanlagen

Biogasanlagen dienen der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie, die zum Teil für den Eigenbedarf genutzt werden kann, zum überwiegenden Teil jedoch ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die gesetzlich garantierte Vergütung des erzeugten Stroms für die nächsten 20 Jahre (ab Inbetriebnahme) macht den Betrieb einer Biogasanlage zu einem lukrativen Nebengeschäft für Landwirte.

Darüber hinaus werden durch den anaeroben Abbau organischer Bestandteile der Inputstoffe die Düngeeigenschaften des entstehenden Gärrestes im Vergleich zur herkömmlichen Gülle deutlich verbessert: so erhöhen sich z. B. die Fließfähigkeit und Homogenität des Wirtschaftsdüngers während sich die Ätzwirkung und der Anteil an geruchsträchtigen Inhaltstoffen verringern. Dadurch wird die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit der im Gärrest enthaltenen Nährstoffe, insbesondere des Stickstoffs, verbessert. Der Einsatz von mineralischem NPK - Dünger kann somit deutlich reduziert werden.

Generell können durch den Einsatz von Biogasanlagen zur Energieerzeugung Umweltbelastungen reduziert werden, da es sich bei der Biogasproduktion um einen geschlossenen CO2 – Kreislauf handelt und keine fossilen Energieträger genutzt werden müssen.

 
Die energetische Verwendung der Biomasse stellt zudem eine Alternative zur Kompostierung und der damit verbundenen Emission treibhausrelevanter Gase dar. So ist die Biogaserzeugung quasi als umweltgerechte Methode zur „Entsorgung“ von biologischen Reststoffen und Abfällen anzusehen.

 

 

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